Gesetzliche Rentenversicherung: Anspruch auf höhenverstellbaren Schreibtisch
Das Sozialgericht Dresden hat bereits 2012 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch gegen die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben hat. Dieser Anspruch ist vorrangig gegenüber einem Anspruch gegen den Arbeitgeber auf behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Der 47-jährige Antragsteller ist als Service Center [...]