Der Arbeitgeber zahlt für Ihre ärztlich verordneten Arbeitsmittel, beispielsweise für Ihren Sitz-Steh-Schreibtisch
Wer gute Arbeit leisten will, braucht dafür gutes Werkzeug. Eine Binsenweisheit. Das gilt natürlich auch für Büroangestellte. Besonders dann, wenn es um die Gesundheit am Arbeitsplatz geht. Nun hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betont, dass Arbeitgeber für ärztlich verordnete Arbeitsmittel zahlen müssen. Gute Nachricht also für alle rückengeplagten und anderweitig gesundheitlich beeinträchtigten [...]